Informationen über anfallende Kosten

Auch wenn die Systemische Beratung/Therapie wissenschaftlich vielfach nachgewiesen wurde, ist sie in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattungsfähig. Bedenken Sie, lösungsorientierte systemische Beratung/Therapie ist meist schon nach wenigen Sitzungen erfolgreich.

Ihre Vorteile als Selbstzahler/in

  • Sie werden weder bei der Krankenkasse, noch beim Jugendamt „aktenkundig“.
  • Als Systemische Beraterin/Therapeutin und neutrale Mediatorin unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht
  • Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme
  • Keine bürokratischen Vorschriften zum anzuwendenden Verfahren
  • Sie bestimmen, wie oft und wie lange wir zusammen arbeiten
  • Keine monatelangen Wartezeiten

Rechtschutzversicherungen, die anfallende Kosten für Mediation übernehmen: DAS, Jurcall, Deurac

Gerne vereinbare ich mit Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.